Kündigungsschutzklagen prüfen, Abfindungen nach § 1a KSchG berechnen, BAG-Rechtsprechung durchsuchen. Der Arbeitsrecht-Agent kennt Kündigungsfristen, Sozialauswahl und aktuelle Urteile.
KSchG, Sozialauswahl, betriebsbedingte vs. personenbedingte Gründe — die Bewertung einer Kündigung erfordert detaillierte Prüfung von Fristen und Voraussetzungen.
Faustformel, § 1a KSchG, Sozialplan oder Vergleich — jede Abfindungssituation hat eigene Berechnungsgrundlagen und Verhandlungsspielräume.
Vom Annahmeverzug bis zum Aufhebungsvertrag — die arbeitsrechtliche Rechtsprechung des BAG ist umfangreich und ändert sich stetig.
KI-Werkzeuge, die genau auf Arbeitsrecht zugeschnitten sind.
Gesetzliche Kündigungsfristen nach § 622 BGB und tarifvertragliche Sonderregeln berechnen — abhängig von Beschäftigungsdauer.
Abfindung nach Faustformel und § 1a KSchG: Bruttomonatsgehalt × Beschäftigungsjahre × Faktor.
Faustformel: 8 × 4.200 € × 0,5 = 16.800 € brutto. Bei betriebsbedingter Kündigung mit § 1a KSchG-Angebot wäre dies die Standard-Abfindung. In Verhandlungen sind je nach Sozialauswahl und Druck oft 0,75–1,0 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr (= 25.200–33.600 €) erreichbar.
Durchsuchbar mit KI-Zusammenfassungen, Pro/Contra-Sortierung und automatischer Quellenangabe. Teil von insgesamt 500.000 deutschen Urteilen.
Diese Werkzeuge stehen Ihnen in jedem Rechtsgebiet zur Verfügung.
12 Schriftsatztypen: Klage, Widerspruch, Berufung, Revision, Mahnung, Abmahnung und mehr.
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Juristische Zitate korrekt formatiert: BGH, BVerfG, alle Gerichte.
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Verträge, Urteile, Notizen scannen — Text, Stempel und Unterschriften erkennen.
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§13 RVG, VV 2300/3100/3104/3200, Kostenausgleich mit PDF-Export.
Gesetzlich nach § 622 BGB: 4 Wochen zum 15. oder Monatsende — verlängert sich mit Beschäftigungsdauer (z.B. 7 Monate bei 20+ Jahren). Tarifverträge können abweichen.
In Betrieben mit mehr als 10 Arbeitnehmern (Schwellenwert) und nach 6 Monaten Beschäftigungsdauer. Dann muss eine Kündigung sozial gerechtfertigt sein.
Faustformel: 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. § 1a KSchG schreibt diese Höhe für betriebsbedingte Kündigungen mit Klageverzicht vor. In Vergleichen sind 0,75–1,0 üblich.
Ja. Aufhebungsverträge können zu Sperrzeiten beim ALG I führen (§ 159 SGB III). Vor Unterschrift sollte die sozialversicherungsrechtliche Bewertung geprüft werden.
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