§ 203 StGB: Der Elefant im KI-Raum
Rechtsanwaelte unterliegen der Schweigepflicht nach § 203 StGB. Die Verletzung von Privatgeheimnissen ist strafbar — bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Das gilt auch fuer die technische Verarbeitung von Mandantendaten.
Die zentrale Frage: Duerfen Sie Mandantendaten in eine KI eingeben?
Das Problem mit ChatGPT & Co.
Wenn Sie einen Sachverhalt in ChatGPT eingeben, passiert Folgendes:
- Ihre Eingabe wird an Server in den USA uebermittelt
- OpenAI speichert die Eingabe (mindestens temporaer)
- Die Daten koennten fuer Modelltraining verwendet werden
- Sie haben keine Kontrolle ueber die weitere Verwendung
Fuer nicht-vertrauliche Rechercheaufgaben ("Was sagt § 536 BGB?") mag das akzeptabel sein. Aber sobald Mandantennamen, Aktenzeichen oder Sachverhalte eingegeben werden, wird es problematisch.
Die BRAK-Position
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat klargestellt:
"Die Nutzung von KI-Tools ist grundsaetzlich zulaessig, sofern der Schutz der Mandantendaten gewaehrleistet ist. Bei der Uebermittlung von Mandantendaten an externe Dienste ist besondere Vorsicht geboten."
Konkret bedeutet das:
- Anonymisierung vor der Eingabe — aufwendig und fehleranfaellig
- Vertragliche Absicherung mit dem KI-Anbieter — AV-Vertrag nach Art. 28 DSGVO
- Technische Massnahmen — Verschluesselung, Zugriffskontrolle, Loeschkonzepte
Justitias Ansatz: Architektur statt Vertrauen
Anstatt sich auf vertragliche Zusicherungen zu verlassen, setzt Justitia auf technische Garantien:
1. Deutsche Server, kein Datenexport
Alle Mandantendaten werden ausschliesslich auf deutschen Servern verarbeitet. Die Datenbank, die Vektorsuche und die Dokumentenspeicherung laufen auf Infrastruktur in Deutschland.
2. API-Zugang mit Opt-out
Justitia nutzt KI-Modelle ueber API-Zugaenge mit expliziter Vereinbarung, dass Eingaben nicht fuer Training verwendet werden. Dies ist technisch durchsetzbar (im Gegensatz zu den kostenlosen Webversionen der Modelle).
3. Mandantenspezifische Einwilligung
Fuer jeden Fall wird einzeln festgelegt, ob KI-Analyse erlaubt ist:
- KI-Einwilligung aktiv: Dokumente werden analysiert, Chat-Anfragen werden bearbeitet
- KI-Einwilligung nicht erteilt: Keine KI-Verarbeitung — Dokumente werden nur gespeichert
4. Recherche-Agent-Isolation
Der Recherche-Agent, der Urteile und Gesetze durchsucht, hat keinen Zugriff auf Mandantendaten. Die Suche erfolgt ausschliesslich in oeffentlichen Quellen (Urteile, Gesetze, Kommentare). Erst der Rechtsgebiets-Agent fuegt Mandantenkontext und Rechercheergebnisse zusammen.
5. Audit-Trail
Jede KI-Interaktion wird im Audit-Log protokolliert:
- Welcher Nutzer hat wann welche Anfrage gestellt?
- Welche Mandantendaten waren im Kontext?
- Welche KI-Antwort wurde generiert?
Dies ermoeglicht lueckenlose Nachvollziehbarkeit — auch gegenueber der Rechtsanwaltskammer.
Enterprise: Self-Hosted / On-Premise
Fuer Kanzleien mit hoechsten Sicherheitsanforderungen bietet Justitia Enterprise eine Self-Hosted-Option: Die gesamte Plattform laeuft auf Ihrer eigenen Infrastruktur. Keine Daten verlassen Ihr Netzwerk — auch nicht ueber API-Aufrufe.
Fazit
§ 203 StGB verbietet nicht die Nutzung von KI — er verlangt den Schutz von Mandantendaten. Die Frage ist nicht "KI ja oder nein", sondern "welche KI unter welchen Bedingungen". Justitia wurde von Anfang an so konzipiert, dass die Antwort auf diese Frage klar ist: Deutsche Server, keine Trainingsdaten, mandantenspezifische Einwilligung, lueckenlose Nachvollziehbarkeit.